Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 20.09.1989 - 11 WF 151/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,12144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84
Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.09.1989 - 11 WF 151/89
Den Barbedarf hat das AG - nach Zusammenrechnung der beiderseitigen tatsächlichgen Einkünfte (vgl. dazu BGH FamRZ 1986, 151) - zuutreffend mit je 610, - DM angenommen. - BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86
Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.09.1989 - 11 WF 151/89
Sie wäre dann in der Lage, neben der Befriedigung des sonstigenm Bedarfs der Klägerinnen, insbesonbdere des Wohnbedarfs (zur gesonderten Berücksichtigung vgl. BGH FamRZ 1988, 159, 161, 162), einen Betrag zum Barbedarf zu leisten, der in Höhe von je 100 DM angemessen erscheint.